Neomounts BDH Höhe 8-15cm weiß Max.15KG
Artikelnr.: 129177
Hersteller-Artikel-Nr.: BEAMER-C80WHITE
EAN-Code: 8717371444396
Warengruppe: Beamer Deckenhalterung
Hersteller: Neomounts
Außenmaße (B x T x H): 200 mm x 310 mm x 70 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 1.121kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
11
Lieferzeit ab Versandlager:2-5 Tage
€ 65.69 inkl. Mwst zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Allgemein | |
Produkttyp: | Beamer - Deckenhalterung |
Technische Details | |
Einstellbar: | Höhe von 8 cm bis 15 cm |
Inhalt: | 1 St. |
Farbe: | Weiß |
Ausführung: | Deckenhalterung |
Schwenkbereich: | Neigbar: 15°, Schwenkbar: 360 ° |
Max. Tragkraft: | 15 kg |
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen und Irrtum vorbehalten. | |
Beschreibung
Diese universelle Neomounts Projektor Deckenhalterung, Modell BEAMER-C80WHITE, ermöglicht es Ihnen einen Projektor - Beamer/Strahler an jede Decke zu montieren. Diese Deckenhalterung ist höhenverstellbar von 13 bis 20 cm für Projektoren bis 15 Kilogramm. Neig und Drehbar um die Projektionsfläche Optimal auszunutzen. Für horizontale oder geneigte Decken. Kabelmanagement durch die Halterung. EInfach an die am Projektor vorgesehenen Gewinde zu installieren. Alle Befestigungsmaterialien im Lieferumfang enthaltenSicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Neomounts Deutschland GmbH Stra�e: Willy-Brandt-Ring 15 PLZ/Ort: 41747 Viersen Land: Deutschland E-Mail: dach@neomounts.com Webseite: https://www.neomounts.de
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.