PARKER Füller & Kugelschreiber DuoSet Jotter Edelstahl C.C. Gesc
Artikelnr.: 320708
Hersteller-Artikel-Nr.: 2093258
EAN-Code: 3026980932589
Warengruppe: Füller
Hersteller: Parker
Außenmaße (B x T x H): 150 mm x 240 mm x 40 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.175kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Produktdaten im Überblick
Merkmale | |
Produkttyp: | Kugelschreiber + Füllfederhalter |
Schreibfarben: | Blau |
Punkttyp: | Medium |
Linienbreite: | 1 mm |
Design | |
Produktfarbe: | Schwarz, Silber |
Gehäusematerial: | Edelstahl |
Oberflächentyp: | Glanz |
Lieferumfang | |
Anzahl enthaltener Produkte: | 2 Stück(e) |
Verpackungsart: | Geschenkbox |
Beschreibung
Parker Jotter DuoSet
Der auffällige
Jotter steht symbolisch für das authentische Design
der vergangenen 50 Jahre. In gefragten Farben und mit seiner
unverwechselbaren Formgebung und dem charakteristischen
Pfeil Clip bleibt der Jotter das meistgefragte Schreibgerät von
Parker.
Jotter steht symbolisch für das authentische Design
der vergangenen 50 Jahre. In gefragten Farben und mit seiner
unverwechselbaren Formgebung und dem charakteristischen
Pfeil Clip bleibt der Jotter das meistgefragte Schreibgerät von
Parker.
- Ein kunstvoll gefertigter, ikonischer
Edelstahlkorpus, ergänzt um einen
pfeilspitzenförmigen Clip aus
hochglänzendem Edelstahl
- Edelstahlfeder
- Verpackung mit Eurolochung zum
Aufhängen
Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: NWL Germany Office Products GmbH Stra�e: Albert-Einstein-Ring 17 PLZ/Ort: 22761 Hamburg Land: Deutschland E-Mail: op.central@newellco.com Webseite: https://www.newellbrands.com Support: https://newellbrands.com/contact
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Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.